Diesmal wieder in der Sendung zu Gast ist der bekannte Urheberrechtsspezialist, Rechtsanwalt Johannes Meibers von der Kanzlei Meibers. Leider findet dieser Podcast wieder aus einem unerfreulichen Anlass statt. Es geht um Abmahnung bezüglich der direkten Filmansicht im Internet, namentlich das „Streaming“.
Durch die Sendung führt Markus Fiedler.
Die Kanzlei Urmann + Collegen versendet derzeit massenweise Abmahnungen wegen der vorgeblich „illegalen“ Anfertigung einer Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nämlich einer „hochauflösenden Fortpflanzungsdokumentation“ (sehr schöne Umschreibung des Corpus delicti von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs) namens „Amandas Secrets“ und einiger anderer ähnlich gearteter Filmstreifen.
Wir beschäftigen uns mit folgenden Fragestellungen:
- Sind pornografische Filme urheberrechtlich schützenswert, bzw. genießen sie urheberrechtlichen Schutz?
- Ist Streaming gleichzusetzen mit dem Anfertigen einer Privatkopie?
- Ist Streaming in Deutschland aus einer offensichtlich illegalen Quelle erlaubt?
- Wurden den Usern evtl. gezielt eine Falle gestellt?
- Wieso wird die Staatsanwaltschaft Köln in diesem Fall aktiv?
Johannes Meibers hat zu diesen Fragen und einigen mehr einige sehr interessante Antworten, die sicher einige Abmahnopfer sehr erfreuen werden und evtl. die abmahnende Kanzlei in Schwierigkeiten bringen werden. Aber nicht nur die Abgemahnten, auch alle an Urheberrecht interessierten sollten sich diesen Audiocast anhören, da er in Sachen Urheberrecht eine Menge an fundierten Informationen bietet.
Viel Spaß bei 65min informativer Unterhaltung!