49 Terz! – Heino spielt Rock und Popsongs nach. Darf der das?

… und Gema vs. Youtube.

Heute im Podcast zu Gast sind Benjamin Meier und der Rechtsanwalt für Urheberrecht Johannes Meibers. Durch die Sendung führt Markus Fiedler.

Wir beschäftigen uns heute mit den Besonderheiten des Urheberrechts, wenn man als Musker eine vertragliche Bindung mit einer Verwertungsgesellschaft eingeht. Dabei tritt man für einen begrenzten Zeitraum einen Teil seiner Rechte ab, die mit der Urheberschaft verbunden sind. Welche Rechte das genau sind, erfahrt Ihr im Podcast.

Wer parallel im Urhebergesetz zu dieser Sendung nachlesen will, findet die passenden Paragraphen hier:

Urhebergesetz, Abschnitt 4

Ganz nebenbei geht es in dieser Sendung um den Streitfall GEMA vs. Youtube bzw. Google.

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