Diesmal zu Gast beim Terzmagazin ist wieder einmal der Rechtsanwalt für Urheberrecht Johannes Meibers.
Wir klären die Möglichkeiten, die ein Musiker hat, seine Werke zu schützen und diskutieren den Begriff „Raubkopie“.
Wie weise ich nach, dass ich der Urheber bin bzw. dass ich zuerst die Idee hatte? Reicht es, einen versiegelten Umschlag per Einschreiben an sich selbst zu schicken? Ist der Fall eines CD Raubs auf der Straße mit vorgehaltener Waffe und der Aufforderung „CD oder Leben“ vergleichbar mit der Verbreitung einer Kopie selbiger CD über einschlägige Tauschbörsen? Ich selber konnte auf offener Straße übrigens noch keinen Tonträger-Raub sehen. Aber vielleicht passiert mir ja sowas, wenn ich mit der Original-LP einer sehr seltenen Beatles Erstausgabe über die Straße gehe, wer weiß?
Viel Spaß bei 35 Minuten Information zum Musikrecht.